So montierst du eine Anhängerkupplung am Zugfahrzeug
Um einen Wohnwagen ziehen zu können, muss das Zugfahrzeug selbstverständlich über eine Anhängerkupplung (AHK) verfügen. Viele KFZ verfügen schon ab Werk über eine Anhängerkupplung, sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Anhängerkupplung aber auch nachgerüstet werden.
Hierbei entstehen, liegt stark an der gewählten Anhängerkupplung. Starre Anhängerkupplungen sind günstiger, als abnehmbare und wegklappbare. Welche Version für Ihr Zugfahrzeug in Frage kommt, sollten Sie mit Ihrer Kfz-Werkstatt abklären. Wichtig ist, dass sich der Kugelkopf im beladenem Zustand in einer Höhe von 35 bis 42 cm über dem Boden befindet. Schon seit Jahrzehnten ist die heute übliche Kugelkopfkupplung mit einem Kugel Durchmesser von 50 mm Norm.
Voraussetzungen am KFZ für eine AHK
Im Prinzip kann man fast jedes Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung nachrüsten, es gibt wenige Ausnahmen wie z.b. bei Elektrofahrzeugen oder Sport Fahrzeugen. Der Fahrzeughersteller muss für Ihr Fahrzeug eine Anhängelast und eine Stützlast festlegen und diese muss freigegeben werden. Die Anhängelast und die Stützlast sind auch im Kfz-Brief eingetragen. Die Angaben finden sich im alten Fahrzeugschein unter den Ziffern 28 und 29 und in den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 in den Feldern 0.1 und 0.2.
Damit ein Fahrzeug überhaupt einen schweren Wohnanhänger ziehen kann, muss die KFZ Bremse in der Lage sein dieses hohe Gewicht abbremsen zu können. Manchmal muss am Kfz Auspuff- und Kühlanlage verändert werden, damit eine Anhängerkupplung angebaut werden darf. Auch dies weiß ihre Kfz-Werkstatt.
Wichtig ist außerdem dass die angebaute Anhängerkupplung für Ihr Kfz eine ABE- oder eine ECE-Zulassung besitzen. Lassen Sie die Kupplung in in der vom Hersteller autorisierten Werkstatt anbauen, können sie von vornherein davon ausgehen, dass dies der Fall ist.
Achten Sie darauf, dass ihre Anhängerkupplung über einen voll belegten 13poligen Anhängerstecker für die Elektrik verfügt. Über diese elektrische Verbindung werden das Bremslicht, die Blinker, das Fahrzeug Licht, die Nebelschlussleuchte, und auch der 12 Volt Kühlschrank Und andere 12 Volt Abnehmer im Wohnwagen versorgt.
Was ist beim Gebrauch der Anhängerkupplung zu beachten?
Haben Sie sich für eine abnehmbare Anhängerkupplung entschieden, sollten Sie diese bei Nichtgebrauch immer abnehmen. Es gab schon Entscheidungen von Versicherungen und Gerichten, dass bei Nichtabnahme und einem Auffahrunfall der Fahrer eine Mitschuld bekam.
Durch die nicht abgenommene Anhängerkupplung wurde der Schaden am auffahrenden Fahrzeug unnötig vergrößert, war die Begründung. Wird das hintere Kennzeichen durch die abnehmbare Anhängerkupplung verdeckt, müssen Sie diese so oder so immer abnehmen, wenn kein Anhänger am Fahrzeug hängt.
Ich habe mir das Video zum Ankuppeln angeschaut und muß leider eine Bemerkung machen . Wenn ich richtig informiert bin , gilt das Ankuppeln mit dem Abreißseil so nur in Deutschland . In Holland , Frankreich und Italien muß das Seil seperat angebracht werden und nicht über den Kugelkopf .
Mit Freundlichen Grüßen
Uwe Dreesmann