Hagelschaden am Wohnwagen: Gutachten & Wertverlust
Ein Hagelschaden am Wohnwagen, der Supergau für jeden Camper der sein Caravan liebt. Die durch Unwetter verursachten Schäden nehmen in Deutschland immer größere Ausmaße an. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es allein im Jahr 2013 mehr als 630.000 Fahrzeuge in Deutschland, die Schäden durch Hagel und Stürme davon trugen.
Im gleichen Jahr brachten Versicherer für die Regulierung des Schadens beinahe 1,5 Milliarden Euro auf. Daraus ergibt sich, dass fast jedes hundertste zugelassene Fahrzeug von einem Hagel- oder Sturmschaden betroffen war. In diesem Artikel erfahren Sie, was bei einem Hagelschaden an Ihrem Wohnwagen zu tun ist.
Wer darf bei einem Hagelschaden zahlen?
Wer einen Hagelschaden an seinem Wohnwagen bzw. Wohnmobil bemerkt, sollte sich sofort an seine Versicherung wenden. Diese wiederum stellt einen Gutachter, dessen Aufgabe es ist, denn Schaden am Fahrzeug zu überprüfen und die angemessene Schadenshöhe zu bestimmen. Grundsätzlich ist jeder Fahrzeughalter aber auch Besitzer eines Wohnwagens im Vorteil, wenn sie über eine gute Versicherung verfügen, denn die Reparaturen eines Hagelschadens können ungemein teuer werden.

Nicht allein auf die Haftpflichtversicherung setzen
Ein Wohnwagen neigt dazu, Hagelschäden davon zu tragen, daher reicht es nicht, diesen allein mit einer Haftpflichtversicherung zu schützen. Besteht nur eine Haftpflichtversicherung werden durch den Hagel verursachten Schäden nicht von der Versicherung übernommen. Lediglich die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden durch Hagel respektive Unwetter. Die Vollkaskoversicherung berechnet die Schäden durch Hagelschlag nach den Konditionen der Teilkasko.
Davon abgesehen ist der Vorteil der Teilkaskoversicherung, dass die Versicherungsnehmer ihren Schadensfreiheitsrabatt weiterhin behalten, auch wenn die Reparaturkosten des Wohnwagens mit einem Hagelschaden durch die Versicherung übernommen werden. Somit gibt es keine Herabstufung durch den Leistungsfall.
Folgende Leistung wird übernommen
Ist ein Schaden durch den Hagelschlag gekommen, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Schäden, die der Hagel an der Karosserie des Wohnwagens oder Wohnmobils verursacht hat. Der Versicherer trägt Kosten für Schäden am Glas, welche durch den Hagelschlag herbeigeführt worden sind.
Hagelschaden als solchen erkennen
Grundsätzlich kann man nach einem Hagelschauer einen Hagelschaden an vielen kleinen Dellen auf dem Dach des Wohnwagens erkennen. Bei größeren Hagelkörnern, aber auch starkem Hagel können tiefe Dellen entstehen. Ist ein heftiger Hagelniederschlag durchgezogen, können auch geborstene Fensterscheiben an Wohnmobilen sein.
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Folgende Faktoren beeinflussen das Schadensausmaß:
Schadenregulierung: So wird der Hagelschaden gemeldet
Wie bereits erwähnt, sollte ein Hagelschaden zeitnah bei der Versicherung gemeldet werden. An sich gibt es für die Meldung des Schadens keine spezifische Frist, allerdings verlangen die Versicherungsunternehmer, dass zwischen dem Wetter und dem Hagelschaden ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Es gilt daher: Je näher die Meldung am Schadenshergang liegt, desto besser und günstiger ist es für den Versicherungsnehmer.
Zudem sollten die Schäden am Wohnwagen respektive Wohnmobil unverzüglich dokumentiert werden. Für diesen Vorgang können Sie normalerweise Ihr Smartphone benutzen. Es ist gut, wenn Sie so viele und so genau wie möglich Bilder machen, denn dadurch können Sie besser die Hagelschäden nachweisen.
Schritte, um den Schaden zu melden
Es gibt praktisch drei Schritte, die Sie unternehmen können, um den Hagelschaden an dem Wohnwagen zu melden:
- Post oder Fax
Geht die Meldung des Schadens schriftlich raus, so kann dies per Post oder Fax geschehen. Das nötige Formular zur Schadensmeldung findet man auf der jeweiligen Internetseite der Versicherung.
- Telefon
Grundsätzlich reicht auch ein Anruf bei der Versicherung, um den Schaden zu melden. Ein Sachbearbeiter der Versicherung nimmt die Schadensmeldung entgegen und leitet sie anschließend an die entsprechende Regulierungsstelle weiter.
- Internet
Viele der Versicherungen bieten inzwischen die Möglichkeit an, einen Schaden direkt online bekannt zu machen.
Anschließend wird die Schadensmeldung von dem Versicherungsunternehmen bestätigt. Diese Bestätigung sollte Ihrerseits aufgehoben werden.
Der Sachverständige erstellt das Gutachten
Damit die Versicherung die Schadensregulierung einschätzen kann, greift sie auf die Dienste eines Gutachters zurück. Dieser wird von der Versicherung selbst gestellt. Damit übernimmt sie seine Kosten, selbst wenn er keinen Schaden feststellen sollte.
Für Sie als Versicherungsnehmer gilt, dass Sie möglichst zeitnah einen Termin mit dem Sachverständiger vereinbaren, damit der Hagelschaden dementsprechend zügig bearbeitet werden kann. Bestätigt der Sachverständige einen durch Hagel verursachten Schaden, leitet er sein Gutachten an das Versicherungsunternehmen weiter. Sobald die Versicherung das Dokument überprüft hat, startet die Regulierung.
Wohnwagen reparieren oder doch lieber Bares kassieren?
Sollten Sie keine Reparatur an Ihrem Wohnwagen wünschen, haben Sie natürlich die Wahl, sich die festgelegten Kosten für den Hagelschaden auszahlen zu lassen. In diesem Falle empfiehlt es sich für Sie, alles genau nachzurechnen. Denn im Falle eines Wiederverkaufs des Wohnwagens könnte der nicht reparierte Hagelschaden eine gewisse Wertminderung darstellen.
Sollte sich die ausgezahlte Versicherungssumme mit dem Verlust einem möglichen Verkauf des Wohnwagens decken, so werden Sie selbstverständlich im Falle des Falles wissen, was Sie mit dem von dem Versicherungsunternehmen überwiesenen Betrag anfangen werden.

Wenn die Versicherung nicht zahlt
Sollte sich die Versicherung weigern, den Hagelschaden zu übernehmen, müssen Sie zunächst Ihren Vertrag auf eventuelle Selbstbeteiligung im Schadensfall kontrollieren.
Davon abgesehen, werten die Versicherungen die lokalen Wetterdaten aus, um auch sicherzustellen, dass es tatsächlich einen Hagelsturm gab, der Schäden verursacht hat. Sollten die ausgewerteten Daten abweichen, kann dies ebenso zu einer Verweigerung der Zahlung führen.
Sollten Sie laut Ihres Versicherungsvertrages nicht zu einer Selbstbeteiligungszahlung verpflichtet sein und es ist festzustellen, dass das Unwetter für den Hagelschaden an dem Wohnwagen verantwortlich ist, so müssen Sie bei einer Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung einen rechtlichen Beistand ersuchen.
Rechtliche Beratung beim Hagelschaden
Es kommt öfters mal vor, dass es Streitigkeiten bei der Regulierung von Hagelschäden zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer gibt.
Wer der Meinung ist, dass die Versicherung einen viel zu geringen Schadensanteil übernimmt oder die Ablehnung der Schadensregulierung komplett falsch ist, hat die Möglichkeit das Unternehmen um eine weitere Prüfung zu bitten. Wenn Sie sich hierfür entscheiden, setzen Sie unbedingt eine Frist, damit die Versicherung dazu angehalten wird, den Hagelschaden erneut zu überprüfen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Versicherer den Prüfvorgang zum Negativen bewusst verzögern.
Darüber hinaus gibt es auch die Verbraucherzentralen als weitere Anlaufstellen. Hier fallen zwar für eine Rechtsberatung Gebühren an, doch im Vergleich zu den klassischen Anwaltskosten fallen diese geringer aus.
Zudem können Sie sich bei einer Rechtsstreitigkeit mit Ihrer Versicherung an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden.
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