Gasprüfung für Wohnmobile bis 2023 ausgesetzt

Wie ein Paukenschlag dürfte die Meldung in Wohnmobil Kreisen einschlagen, dass man bis zum 1. Januar 2023 nicht mehr zwingend eine Gasprüfung durchführen lassen muss, um die HU zu bestehen.

Bisher war es fest verankert: Ohne bestandene Gasprüfung am Wohnmobil gab es auch keinen TÜV.  Am 31 Dezember 2019 erschien im Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871 eine neue HU Richtlinie. Es wurde festgelegt, dass bis zum 1. Januar 2023 die positive Prüfungen nach G 607 nicht mehr als Voraussetzung für das Bestehen der HU anzusehen ist.

Gasprüfung für Wohnmobile bis 2023 ausgesetzt
Gasprüfung für Wohnmobile bis 2023 ausgesetzt

Warum benötigt man bis 2023 keine Gasprüfung für das bestehen des TÜV?

Für viele überraschend, erläutert das Bundesverkehrsministerium, dass die Messungen bisher einfach nicht zuverlässig waren. Es wurden bisher nicht hinreichend geeignete Geräte für die G 607 Prüfung verwendet.

Das bedeutet wiederum, dass die Gasprüfungen aus Sicht des  Bundesverkehrsministeriums nicht den Anforderungen der Richtlinie 2014/45/EU entspricht, die eine Einhaltung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Qualitätsüberwachung der HU fordert.

Für die durchführenden Prüfstellen gibt es auch Änderungen: Gasdetektoren dürfen  vorerst nicht mehr eingesetzt werden. Es ist momentan nur Lecksuchspray für die Gassystemeinbauprüfung und der Gasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 erlaubt. Als Grund dafür wird genannt, dass die messtechnische Rückführung der eingesetzten Gasdetektoren keinesfalls garantiert wäre.

Soll man jetzt einfach keine Gasprüfung am Wohnmobil mehr machen?

Für jeden eingefleischten Wohnmobilisten ist die Gasprüfung auch gleichzeitig ein Garant für die eigene Sicherheit. Auch viele Campingplätze fordern den Nachweis der G 607 Gasprüfung, um auf diesem Campingplatz stehen zu dürfen.

Wer jetzt also meint, auf seine Gasprüfung künftig für drei Jahre verzichten zu können, könnte vielleicht auf dem nächsten Stellplatz oder Campingplatz eine böse Überraschung erleben. Auch ein Pochen auf die Richtlinie bringt da nichts, der Campingplatzbetreiber ist Hausherr und kann bestimmen, wer auf seinen Campingplatz fahren darf und wer nicht.

Bedenken Sie bitte,  das eine defekte Flüssiggasanlage im Wohnmobil  ihre Verkehrssicherheit und die alle anderen beeinflusst. Bei einer fehlerhaften Abgasführung, die zum Austritt von Gas führt, kann der Fahrer in Ohnmacht fallen. Auch ein Explosionsrisiko ist in einem Wohnmobil mit einer defekten Gasleitung natürlich extrem hoch. Man gefährdet nicht nur sich selbst, sondern mit Camper auf Campingplätzen oder auch einfach jeden, der neben einem parkt oder fährt.

Bitte verzichten Sie nicht auf die Gasprüfung!

Bitte verzichten Sie nicht auf die Gasprüfung, auch wenn die nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist.  die Redakteure der Seite Camping Experten möchten Sie dringend bitten, auch weiterhin Gasprüfungen durchzuführen.

Durch den Einsatz von Gaslecksuchspray  statt Gasdetektoren ist bis 2023 eine Übergangslösung gefunden. Bis dahin soll die Art der Durchführung der Gasprüfungen überarbeitet und konkretisiert werden. Geeignete Prüfgeräte müssen konkrete benannt und deren messtechnische Rückführung garantiert sein.

Wir sind uns sehr sicher, dass es nun zu zahlreichen Diskussionen in verschiedenen Campingforen oder auf Facebook Gruppen kommen wird. Viele werden sich freuen, dass die Gasprüfung nicht mehr zwingend erforderlich ist, andere werden warnen, dass man diese trotzdem durchführen sollte. Wir möchten uns auf die Seite der warnenden Stimmen stellen. Und wie gesagt, vielleicht stehen Sie vor verschlossenen Toren beim nächsten Campingplatz, wenn Sie keine gültige Gasprüfung vorweisen können.

Zur eigenen Sicherheit trotzdem stets vom Fachmann während der Wartungsphase die Gasflaschen und das entspr. System überprüfen lassen.
Zur eigenen Sicherheit trotzdem stets vom Fachmann während der Wartungsphase die Gasflaschen und das entspr. System überprüfen lassen.

Eigentlich ist es erstaunlich, dass dieses bisher gar nicht groß diskutiert wurde. Die neuen Richtlinien gelten schließlich schon seit drei Wochen. Das Jahr 2020 ist heute genau drei Wochen alt und somit könnte man schon seit drei Wochen ohne Gasprüfung am Wohnmobil TÜV bekommen. Wir wurden auch nur durch einen Hinweis eines befreundeten Wohnwagenhändler aufmerksam gemacht.

Danach sind wir auf Recherche gegangen und wurden tatsächlich fündig: Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871 . Leider kann man das Verkehrsblatt nicht unentgeltlich und ohne Anmeldung lesen, wir können es Ihnen deshalb auch nicht zur Verfügung stellen.

Kommentare

  1. In dem Artikel finden sich ein paar Ungereimtheiten. Bitte setzen Sie sich mit dem Thema nochmal etwas genauer auseinander.
    Die Begriffe „Gassystemeinbauprüfung und Gasanlagenprüfung“ bezeichnen Untersuchungen für mit Gas angetriebene Fahrzeuge (LPG, CPG).
    Sie schreiben hier über die Untersuchung von Gasverbrauchern in Wohnmobilen und der G607.
    Das eine hat mit dem anderen aber nur wenig zu tun.
    MfG,
    S. Noel

  2. Vielleicht wird ein Europaweiter Standard eingeführt die Versorgung mit Gas in allen Ländern angleicht. Mit Einheitlichem Druck, gleichen Gewinden und gleiche Flaschen Masse (Höhe Durchmesser und Volumen )das wäre ein toller Traum.

  3. Bei Einbauten in Wohnwagen ist die Gasprüfung nicht vorgeschrieben! Warum eigentlich nicht? Die Ordnungsmäßigkeit der Gasanlage versteht sich von selbst. Warum reicht es nicht, dass ein fachkundiger Servicemonteur die Ordnungsmäßigkeit regelmäßig überprüft? Nun wird publik, dass mit der bisherigen Methode wohl auch Falschzertifizierungen aufgetreten sind. Wenn ich meine Bremsscheiben wechseln lasse, fahre ich ja auch nicht im Anschluß zum TÜV.

    1. Gesetze und deren Änderungen stammen letztlich aus der Feder der Ministerien. Und wie es um die Köpfe in den Fachgebieten aussieht, wissen wir spätestens beim Personalroulette im Familien-/ Verteidigungsministerium oder dem Glanzlicht im Verkehrsministerium. Die Gehilfen sind meist Rechtswissenschaft etc. Studierte und damit erübrigt es sich, eine plausible, geschweige denn fachlich fundierte Erklärung erwarten zu können.

  4. Ich halte die Gasprüfung für überflüssig. Die sagt doch nur aus, dasss die Anlage am Tag der Prüfung i.O. war. Am nächsten Tag kann das schon anders aussehen.
    Im Gegensatz zur HU kann man bei der Gasanlage selbst einiges tun.
    Es gibt Gaswarngeräte.
    Ich mache vor jeder Fahrt einen „kleine Gasprüfung“. Wie sieht die aus? Ganz einfach – nach jeder Fahrt drehe ich die Flaschen ab. Vor jeder Fahrt stelle ich den Kühlschrank an, ohne die Flaschen zu öffnen. Brennt die Flamme eine Weile, ist das Gas wohl nicht entwichen und die Leitungen und Ventile sind wohl noch dicht. Die Zeit, für die der Kühlschrank arbeiten sollte lässt sich einfach ermitteln. Einfach Flasche zu und kurze Zeit später bei geschlossenen Flaschen den Kühlschrank starten.
    Funktioniert jedenfalls bei mir ganz gut.
    Das gibt zumindest mir mehr Sicherheit als eine Prüfung alle 2 Jahre.

    Eine Gasprüfung funktioniert doch ähnlich. Zwar mit höherem Druck, dafür ist die Zeit, in der der Druckabfall gemessen wird, kürzer.

  5. Hier wird tatsächlich etwas vermischt, was nicht zusammengehört.
    Im Paragraphen 29 der StVZO wird allgemein festgelegt, welche Fahrzeuge im Rahmen der HU wie und wann geprüft werden. Die Anhänge III bzw. VIIIa beziehen sich dann auf Gasanlagen für Antriebssysteme. Wie aufgrund dieser Gesetzestexte überhaupt jemand auf die Idee kommt, dass Gasherd, Kühlschrank und Gasheizung zur HU gehören ist mir schleierhaft. Denn vorgeschrieben ist die Gasprüfung für Einbauten im Fahrzeug nicht. Die Empfehlung des Gasfachverbandes wird aber gerne zu einer Gesetzesvorschrift deklariert und als Vorwand genommen, um sich bei TÜV, Dekra, usw. über eine solche Dienstleistung zusätzliches Geld in die Kassen zu spülen. Die gehen sogar so weit, dass man die Plakette bei der HU ohne Gasprüfung nicht erteilt. Ob das einem Rechtsstreit standhalten würde…

    Dass man mit geeigneten Mitteln seine Gasanlage regelmäßig prüfen sollte, versteht sich von selbst.

  6. derzeit Sizilien – hier in Italien gibt es keine „Gasprüfung“ und ich habe mich gerade mit vielen italienischen Camper Kollegen unterhalten und informiert. Trotz diesem „Mangel“ kennt keiner der hier versammelten Wohnmobilnutzer einen vergifteten oder explodierten Camper. Hier sind nur italienische Camperkollegen die jeweils den dritten bzw vierten Camper besitzen. Also jahrzehnte Erfahrung haben.
    Die lachen nur über unseren Prüfwahnsinn. Sie sind alle ins Rentenalter ohne Gasproblem gekommen.
    Weg mit dem Unfug – doch wir in „D“ werden das nicht machen. Wir lassen uns da sicher ganz was besonderes und teures einfallen. Unser Geld muss ja in den Kreislauf rein…
    Letztlich wurden wir, gestützt durch diese Entscheidung, ja in der Vergangenheit nur Verars… – die Prüfung war wohl nie korrekt! oder? Entschuldigt die Wortwahl – Buona Notte

  7. warum ist bisher bei Fahrzeugen eine Gasprüfung deutsche Vorschrift, aber z.B. bei meinem seit 20 Jahren Propangas-betriebenen Gasherd im Hause nicht? Die Gefahr ob ein Haus oder ein Womo in die Luft fliegt, ist doch ähnlich.

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