Wohnwagen wiegen: Gewichtskontrolle richtig durchführen
Eine Wohnwagen Gewichtskontrolle bringt es oft an den Tag, viele Wohnwagen fahren mit Überladung auf unseren Straßen. Gerade ältere Wohnwagen haben immer wieder das Problem der fehlenden Zuladung. Nicht selten hat man da ein Leergewicht von 1050 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1200kg.
150kg Zuladung klingt zunächst vielleicht nicht schlecht. Aber mit ein paar Dingen im Wohnwagen in der Küche, Bad, Kleidung, Campingtisch, Campingstühle, Sackmarkise oder Vorzelt Lebensmittel usw. und ruck zuck sind die 150kg Zuladung ausgereizt oder sogar überschritten.
Doch zunächst müssen wir ja als Camper einmal wissen, wie hoch denn das zulässige Gesamtgewicht unseres Caravans überhaupt ist. Angaben hierzu finden sich normalerweise auch im Gaskasten auf einem Metallschildchen. Wirklich bindend sind aber die Angaben im Fahrzeugschein des Wohnwagens. Auf unserem Bild oben sehen Sie exemplarisch einen Fahrzeugschein.
Gewichtskontrolle Wohnwagen – wiegen aber wie und wo?
Beim Kauf eines Wohnwagens geben die Verkäufer oft ein Wohnwagen Leergewicht an, aber nicht immer. Bei gebrauchten Wohnwagen gibt es oft gar keine Angabe. Und auch wenn es angegeben ist, stimmt das Wohnwagen oder Wohnmobil Leergewicht nicht immer. Jeder Besitzer einer Caravans oder eines Wohnmobils sollte das Leergewicht und das zulässige Gesamtgewicht seines zweiten Zuhauses kennen. Oder zumindest, was es wiegt, wenn es voll beladen ist und ob man noch eine Toleranz zur Zuladung hat oder das Gewicht schon überschritten ist.
Um sich sicher zu sein, sollte man vor Antritt einer großen Fahrt eine Wohnwagen Gewichtskontrolle vornehmen lassen. Man benötigt aber zunächst mal eine geeignete Waage. Eine gute Adresse ist hier immer der örtliche Abfallentsorger, wie z.B. Nehlsen in unserer Gegend.
Die haben auf ihren Betriebsstätten immer große LKW Waagen und man darf dort meist mit dem Wohnwagen zum Wiegen einmal drüber fahren. Benötigt man keinen Wiegeausdruck, ist man mit einem 5er in die Kaffeekasse dabei. Aber auch mit Ausdruck kostet das Wiegen nicht die Welt.
Auch andere Firmen, die ihre LKW wiegen müssen, lassen Wohnwagen Gespanne meist problemlos auf ihre Waagen.
Und wo finde ich mein zulässiges Gesamtgewicht?
| Nummer im Fahrzeugschein | eigene Nummerierung | Erklärung |
|---|---|---|
| F1 | 1. | Zulässiges Gesamtgewicht (zGG ) |
| 18 | 2. | Länge |
| 20 | 3. | Höhe |
| 19 | 4. | Breite |
| 15.1 & 15.2 | 5. | Bereifung |
Wohnwagen wiegen aber wie?
Gewogen wird immer in abgehängtem Zustand. Das heißt, man fährt auf der Waage so weit nach vorn bis das Zugfahrzeug vor der Waage und der Wohnwagen auf der Waage steht. Dann wird abgehängt und das Gewicht ermittelt. Beachten Sie aber, dass jede Waage auch Toleranzen hat. Die Person die die Waage bedient, kann Ihnen da Auskunft geben. Bei einer so großen Waage können die Toleranzen schon mal ein paar Prozent betragen, was richtig was ausmacht.
Wohnwagen Gesamtgewicht Stützlast abziehen?
Eines der größten Ammenmärchen im Bereich Gewichtskontrolle Wohnwagen ist wohl, dass man die Stützlast zum Wohnwagengewicht dazu addieren könnte und so den Wohnwagen höher beladen dürfte.
Sogar auf einigen großen Camping und Wohnwagen Seiten findet man diese falsche Information. Wenn in Ihrem Fahrzeugschein ein zulässiges Gesamtgewicht für den Wohnwagen von xxxx kg eingetragen ist, dann ist dies das zulässige maximale Gesamtgewicht – in jedem Fall und ohne Ausnahmen. Diese Zahl darf niemals überschritten werden unter keinen Umständen, egal was wohlmeinende Freunde oder Personen in Foren und Facebook Threads raten.
Es gibt Fälle in denen die Stützlast eine Rolle spielt, z.B. wenn ihr Zugfahrzeug eine geringere zulässige Anhängelast hat, als das Gesamtgewicht des Wohnwagens beträgt. Wenn also ihr Zugfahrzeug nur 1100 kg ziehen darf und ihr Wohnwagen 1200 kg wiegt, die Stützlast z.b. 100 kg beträgt, darf man diese Stützlast zur Anhängelast dazu rechnen.
Im Folgenden dieses Rechenbeispiel zum besseren Verständnis:
- maximale Anhängelast Zugfahrzeug: 1100kg
- maximale Stützlast Wohnwagen und Zugfahrzeug: 100kg
- zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (zGG ): 1200kg
- In diesem Fall: 1100kg + 100kg = 1200kg Anhängelast erlaubt und der 1200kg Wohnwagen darf gezogen werden
Wenn also die Stützlast überhaupt eine Rolle bei Gewichtskontrolle Wohnwagen spielt, dann nur für das Zugfahrzeug, wenn das Auto eine zu geringe Anhängelast hat.
Wohnwagen wiegen: geprüfter Stand 2026
§ 34 StVZO verlangt, dass zulässige Achslast und Gesamtgewicht im Betrieb eingehalten werden. Eine pauschale Überladungstoleranz ist kein legaler Planungsspielraum.
Wiege zuerst den angekuppelten, vollständig beladenen Zug, danach Zugfahrzeug und Caravan getrennt. Die Stützlast belastet das Zugfahrzeug und verschwindet nicht aus der Gesamtbilanz.
Der Praxischeck in drei Schritten
- Zulassungsbescheinigungen und Typenschilder abgleichen
- alle Reisenden, Fahrräder, Gas und Wasser mitwiegen
- Achslasten einzeln erfassen und Sicherheitsreserve lassen
Für die Abfahrt ergänzt die Wohnmobil- und Wohnwagen-Checkliste den Technikcheck. Wer Strecken und Pausen passend zur Kombination plant, nutzt den Leitfaden zum Planen einer sicheren Campingroute.
Warum eine einzelne Kennzahl nicht reicht
Bei Campingfahrzeugen greifen mehrere Grenzen und Verantwortlichkeiten ineinander. Eine Herstellerangabe, eine App oder eine mündliche Auskunft beantwortet deshalb selten die ganze Frage. Fahrzeugpapiere, technische Anleitung und aktuelle behördliche Regel werden gemeinsam gelesen. Bleibt ein Wert knapp oder widersprüchlich, schafft eine Prüforganisation, Fachwerkstatt oder zuständige Behörde Klarheit, bevor die Reise beginnt.
Dokumentiere Messwerte, Fotos und Bestätigungen mit Datum. Das hilft bei Kontrollen, Übergaben und späteren Änderungen am Fahrzeug. Alte Screenshots oder Forenbeiträge sind dagegen keine belastbare Grundlage, wenn sich ein Tarif, eine Verkehrsregel oder eine Produktfreigabe geändert hat.
Typische Fehler – und wie du sie vermeidest
- Leerzustand mit Reisefertigkeit verwechseln: Zubehör, Wasser, Gas, Gepäck und Personen verändern Lasten und Fahrverhalten.
- Eine Regel auf alle Länder übertragen: Verkehrs-, Maut- und Ausrüstungsvorschriften werden für jedes Reiseland neu geprüft.
- Werbeaussagen als Freigabe lesen: Maßgeblich bleiben Papiere, Herstelleranleitung und aktuelle Rechtslage.
- Keine Reserve lassen: Messungen, Beladung und Wetter schwanken. Eine Sicherheitsmarge ist praktischer als Rechnen bis zur letzten Einheit.
- Kontrolle nur einmal durchführen: Nach Umbau, Reifenwechsel, neuer Beladung oder Fahrzeugwechsel wird erneut geprüft.
Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist
Bei Eingriffen in Bremse, Fahrwerk, Kupplung, Gas- oder Elektroanlage gehört die Arbeit in qualifizierte Hände. Das gilt auch, wenn ein Bauteil keine eindeutige Freigabe besitzt, eine Eintragung nötig sein kann oder Messwerte nahe an einer zulässigen Grenze liegen. Selbsthilfe ist nützlich für Sichtkontrolle und Dokumentation – sie ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung.
Ein Wohnwagen ist erst dann sinnvoll gewogen, wenn er genauso auf der Waage steht, wie er später auf die Autobahn rollt – mit Gas, Wasser, Gepäck und Reiseausrüstung. Genau deshalb steht am Anfang eine nüchterne Bestandsaufnahme. Erst wenn die Randbedingungen bekannt sind, lohnt der Produktkauf, die Buchung oder die technische Änderung.
Quellen und weiterführende Informationen
Rechts- und Tarifstände können sich ändern. Vor Fahrt, Kauf oder Vertragsabschluss werden die Originalquellen erneut geöffnet:
Häufige Fragen zu Wohnwagen wiegen
Was gilt bei Wohnwagen wiegen im Jahr 2026?Antwort anzeigenAntwort schließen
§ 34 StVZO verlangt, dass zulässige Achslast und Gesamtgewicht im Betrieb eingehalten werden. Eine pauschale Überladungstoleranz ist kein legaler Planungsspielraum.
Was ist der häufigste Fehler bei Wohnwagen wiegen?Antwort anzeigenAntwort schließen
Wiege zuerst den angekuppelten, vollständig beladenen Zug, danach Zugfahrzeug und Caravan getrennt. Die Stützlast belastet das Zugfahrzeug und verschwindet nicht aus der Gesamtbilanz.
Welche drei Punkte sollte ich zuerst prüfen?Antwort anzeigenAntwort schließen
Prüfe zuerst Zulassungsbescheinigungen und Typenschilder abgleichen, danach alle Reisenden, Fahrräder, Gas und Wasser mitwiegen und am Ende Achslasten einzeln erfassen und Sicherheitsreserve lassen. Die Reihenfolge verhindert, dass eine spätere Grenze die vorherige Auswahl unbrauchbar macht.
Reicht eine Hersteller- oder App-Angabe aus?Antwort anzeigenAntwort schließen
Nein. Angaben müssen zum konkreten Fahrzeug, zur Beladung und zum aktuellen Rechts- oder Tarifstand passen. Fahrzeugpapiere, Herstelleranleitung und offizielle Quelle werden gemeinsam geprüft.
Wann sollte ein Fachbetrieb oder eine Prüfstelle übernehmen?Antwort anzeigenAntwort schließen
Sobald Bremse, Fahrwerk, Kupplung, Gas- oder Elektroanlage betroffen sind, eine Freigabe fehlt, eine Eintragung nötig sein kann oder Messwerte nahe an einer zulässigen Grenze liegen.
Fazit: Nur reisefertig wiegen liefert belastbare Werte
Ein Wohnwagen ist erst dann sinnvoll gewogen, wenn er genauso auf der Waage steht, wie er später auf die Autobahn rollt – mit Gas, Wasser, Gepäck und Reiseausrüstung. Wiege zuerst den angekuppelten, vollständig beladenen Zug, danach Zugfahrzeug und Caravan getrennt. Die Stützlast belastet das Zugfahrzeug und verschwindet nicht aus der Gesamtbilanz. Wer Werte und Regeln vor der Abfahrt abgleicht, reduziert Überraschungen und behält eine echte Sicherheitsreserve.

Laut Caravaning.de, welche die EU-Verordnung zitiert, darf das die Stützlast abgezogen werden, da nur die Achslast des Anhängers
berücksichtigt wird. Was rein physikalisch Sinn macht.
caravaning.de/ratgeber/basiswissen-wohnwagen-stuetzlast-anhaengelast-gespann-gesamtgewicht/
Inwieweit würden Sie dagegen halten
Scheinbar überhaupt nicht!?
Über diese Verordnung bin ich nämlich auch gerade gestolpert und das, was da geschrieben wird,
stellt auch mein Wissen über die Stützlast auf den Kopf.
Bei mir ist es so, dass ich das zul.GG. und die zul. Anhängelast meines PKW´s schon ziemlich ausgereizt habe,
und da würde diese EU-Verordnung 1230 aus 2012 schon sehr hilfreich sein!
Immerhin wurde mir schon mal bestätigt, dass auf der Autobahn augenscheinlich nur im angekuppelten Zustand und nur unter den
Rädern gemessen wird, aber es gibt ja auch noch andere Straßen…
Die Sache ist ganz einfach, die gesamtlast den Wohnwagens ist gegeben im Fahrzeugbrief F1 und das gilt! Die Stützlast hat nur auswirkung auf das Zugfahrzeug weil diese dem dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
So lange die Gesamtlast WW und Zugfahrzeug nicht überschritten wird ist dies kein Problem. Wenn aber das Zugfahrzeug vollgeladen wird 100 Prozent gemäss Zulassungsbriefund dann noch der WW angehängt wird wird ist das Zugfahrzeug um die Stützlast 70 – 100 kg überladen, dies auch wenn der Wohnwagen nicht voll geladen ist. Soweit die EU Regel! ist eigentlich klar oder?
Wir werden im Sommer zum ersten mal mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren. Allerdings mache ich mir jetzt Sorgen ums Gewicht, da wir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben und hatten keine Angaben zum Leergewicht. Gut zu wissen, dass man dieses auch bei LKW-Waagen wiegen kann.