Vermeide Überladung: Gewichtskontrolle für Wohnwagen

Eine Wohnwagen Gewichtskontrolle bringt es oft an den Tag, viele Wohnwagen fahren mit Überladung auf unseren Straßen. Gerade ältere Wohnwagen haben immer wieder das Problem der fehlenden Zuladung. Nicht selten hat man da ein Leergewicht von 1050 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1200kg.

150kg Zuladung klingt zunächst vielleicht nicht schlecht. Aber mit ein paar Dingen im Wohnwagen in der Küche, Bad, Kleidung, Campingtisch, Campingstühle, Sackmarkise oder Vorzelt Lebensmittel usw. und ruck zuck sind die 150kg Zuladung ausgereizt oder sogar überschritten.

Doch zunächst müssen wir ja als Camper einmal wissen, wie hoch denn das zulässige Gesamtgewicht unseres Caravans überhaupt ist. Angaben hierzu finden sich normalerweise auch im Gaskasten auf einem Metallschildchen. Wirklich bindend sind aber die Angaben im Fahrzeugschein des Wohnwagens. Auf unserem Bild oben sehen Sie exemplarisch einen Fahrzeugschein.

Gewichtskontrolle Wohnwagen – wiegen aber wie und wo?

Beim Kauf eines Wohnwagens geben die Verkäufer oft ein Wohnwagen Leergewicht an, aber nicht immer.  Bei gebrauchten Wohnwagen gibt es oft gar keine Angabe. Und auch wenn es angegeben ist, stimmt das Wohnwagen oder Wohnmobil Leergewicht nicht immer. Jeder Besitzer einer Caravans oder eines Wohnmobils sollte das Leergewicht und das zulässige Gesamtgewicht seines zweiten Zuhauses kennen. Oder zumindest, was es wiegt, wenn es voll beladen ist und ob man noch eine Toleranz zur Zuladung hat oder das Gewicht schon überschritten ist.

Um sich sicher zu sein, sollte man vor Antritt einer großen Fahrt eine Wohnwagen Gewichtskontrolle vornehmen lassen. Man benötigt aber zunächst mal eine geeignete Waage. Eine gute Adresse ist hier immer der örtliche Abfallentsorger, wie z.B. Nehlsen in unserer Gegend.

Die haben auf ihren Betriebsstätten immer große LKW Waagen und man darf dort meist mit dem Wohnwagen zum Wiegen einmal drüber fahren. Benötigt man keinen Wiegeausdruck, ist man mit einem 5er in die Kaffeekasse dabei. Aber auch mit Ausdruck kostet das Wiegen nicht die Welt.

Auch andere Firmen, die ihre LKW wiegen müssen, lassen Wohnwagen Gespanne meist problemlos auf ihre Waagen.

Und wo finde ich mein zulässiges Gesamtgewicht?

Nummer im Fahrzeugscheineigene NummerierungErklärung
F11.Zulässiges Gesamtgewicht (zGG )
182.Länge
203.Höhe
194.Breite
15.1 & 15.25.Bereifung

Gibt es beim Wohnwagen Überladen eine Toleranz

Immer wieder lesen wir bei Facebook oder in Foren: „Ich habe ein zulässiges Gesamtgewicht beim Caravan von 1100kg, er wiegt aber 1150kg, was soll ich tun?“ Und dann kommen so wohlgemeinte aber falsche Ratschläge wie: „Ach die paar Kilo machen doch nichts“ oder „Es gibt Toleranzen von 10%, macht nix“ oder AM ALLERSCHLIMMSTEN und eine der größten Mythen „Du kannst die Deichsel-Stützlast dazurechnen, dann hast du xx kg mehr“.

ALLES FALSCH Lassen Sie sich bloß nicht darauf ein. Richtig ist, dass die deutsche Polizei da etwas großzügiger ist und die Strafen relativ überschaubar. In Deutschland kann man bei 5% Überladung mit 30-50 Eur rechnen.

ABER passiert Ihnen ein Unfall mit Überladung und die Versicherung überprüft alle Einzelteile und legt diese auf die Waage (und das ist gar nicht so schwer, zusammengesammelt wird am Unfallort eh) , verlieren Sie im schlimmsten Fall Ihren Unfallschutz oder bekommen zumindest eine Teilschuld. Versicherungen versuchen grundsätzlich erst einmal nicht zahlen zu müssen und haben findige Versicherungsdetektive.

Und im Ausland? Da sieht es mit den Strafen schon viel, viel drastischer aus. Bei einer Wohnwagen Kontrolle in Österreich auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße kann eine Überladung bis zu 2000 Eur kosten und dort wird gern und häufig gewogen, ist ja schließlich eine erträgliche Einnahmequelle. An den Wiegestationen in Italien und der Schweiz und anderen europäischen Ländern sieht es nicht viel besser aus. Teuer wird es in jedem Fall und Ärger hat man auch immer.

Und letztendlich darf man natürlich nicht vergessen, dass es nicht nur die Kontrollen sind. Mit einem überladenen Wohnwagen ist die Sicherheit auf der Straße nicht mehr gegeben. Man gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Ein überladener Wohnwagen, oder auch ein schlecht beladener Wohnwagen der z.b. einseitig beladen ist, liegt schlecht auf der Straße und schaukelt sich schnell auf.

Bestimmt haben Sie auch schon viele Unfallberichte oder Bilder gesehen, bei denen ein Wohnwagen auf der Seite lag. Nicht immer ist das überhöhte Geschwindigkeit, oft spielt auch eine Überladung oder eine schlechte Beladung des Wohnwagens eine Rolle. Und wie schon oben geschrieben: haben sie ihren Wohnwagen überladen, kann die Versicherung die Versicherungsleistung komplett streichen oder ihnen zumindest eine Teilschuld  zuweisen.

Lesen Sie auch: Die richtige Fahrzeugwaage für Wohnmobil und Wohnwagen

Ärgerlich und teuer wird es in jedem Falle und im schlimmsten Fall passiert Ihnen und Ihrer Familie oder einem anderen Verkehrsteilnehmer etwas, nur weil der Wohnwagen falsch oder schlecht beladen war. Und selbst wenn niemandem etwas passiert, haben sie jede Menge Ärger am Hals oder Ihr Urlaub muss vielleicht ausfallen.

Deshalb vermeiden Sie unbedingt eine Gewichtsüberschreitung des Wohnwagens.

Wohnwagen überladen – so bestehen Sie die Gewichtskontrolle


Wohnwagen wiegen aber wie?

Gewogen wird immer in abgehängtem Zustand. Das heißt, man fährt auf der Waage so weit nach vorn bis das Zugfahrzeug vor der Waage und der Wohnwagen auf der Waage steht. Dann wird abgehängt und das Gewicht ermittelt. Beachten Sie aber, dass jede Waage auch Toleranzen hat. Die Person die die Waage bedient, kann Ihnen da Auskunft geben. Bei einer so großen Waage können die Toleranzen schon mal ein paar Prozent betragen, was richtig was ausmacht.

Wohnwagen Gesamtgewicht Stützlast abziehen?

Eines der größten Ammenmärchen im Bereich Gewichtskontrolle Wohnwagen ist wohl, dass man  die Stützlast zum Wohnwagengewicht dazu addieren könnte  und so den Wohnwagen höher beladen dürfte.

Sogar auf einigen großen Camping und Wohnwagen Seiten findet man diese falsche Information. Wenn in Ihrem Fahrzeugschein ein zulässiges Gesamtgewicht für den Wohnwagen von xxxx kg eingetragen ist, dann ist dies das  zulässige maximale Gesamtgewicht –  in jedem Fall und ohne Ausnahmen. Diese Zahl darf niemals überschritten werden unter keinen Umständen, egal was wohlmeinende Freunde oder Personen in Foren und Facebook Threads raten.

Es gibt Fälle in denen die Stützlast eine Rolle spielt, z.B. wenn ihr Zugfahrzeug eine geringere zulässige Anhängelast hat, als das Gesamtgewicht des Wohnwagens beträgt. Wenn also ihr Zugfahrzeug nur 1100 kg ziehen darf und ihr Wohnwagen 1200 kg wiegt, die Stützlast z.b. 100 kg beträgt,  darf man diese Stützlast zur Anhängelast dazu rechnen.

Im Folgenden dieses Rechenbeispiel zum besseren Verständnis:

  • maximale Anhängelast Zugfahrzeug: 1100kg
  • maximale Stützlast Wohnwagen und Zugfahrzeug: 100kg
  • zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (zGG ): 1200kg
  • In diesem Fall: 1100kg + 100kg = 1200kg Anhängelast erlaubt und der 1200kg  Wohnwagen darf gezogen werden

Wenn also die Stützlast überhaupt eine Rolle bei Gewichtskontrolle Wohnwagen spielt, dann nur für das Zugfahrzeug, wenn das Auto eine zu geringe Anhängelast hat.

Für das zulässige Wohnwagengesamtgewicht (zGG) spielt die  Stützlast einfach keine Rolle, bitte lassen Sie sich nichts anderes einreden. Der Wohnwagen darf niemals mehr wiegen als das zulässige Gesamtgewicht Wohnwagen (zGG ) laut Wohnwagen Fahrzeugschein Ziffer F1!

Carsten Sommerfeld

Erste Erfahrungen in Sachen Camping sammelte ich als Kind in den 1970er Jahren mit meinen Eltern an der Ostsee, in der damaligen Tschechoslowakei und am Balaton in Ungarn. Zunächst waren wir jahrelang mit dem Zelt unterwegs und später mit dem Klappfix ( die DDR Variante eines Falt-Caravan). Als Kind bedeutete Camping für mich Freiheit ohne Einschränkungen und jeden Tag etwas neues zu entdecken ohne dass sich die Eltern groß um uns kümmern mussten. Als Erwachsener zog es mich dann aber… More »

Kommentare

  1. Laut Caravaning.de, welche die EU-Verordnung zitiert, darf das die Stützlast abgezogen werden, da nur die Achslast des Anhängers
    berücksichtigt wird. Was rein physikalisch Sinn macht.

    caravaning.de/ratgeber/basiswissen-wohnwagen-stuetzlast-anhaengelast-gespann-gesamtgewicht/

    Inwieweit würden Sie dagegen halten

  2. Scheinbar überhaupt nicht!?

    Über diese Verordnung bin ich nämlich auch gerade gestolpert und das, was da geschrieben wird,
    stellt auch mein Wissen über die Stützlast auf den Kopf.
    Bei mir ist es so, dass ich das zul.GG. und die zul. Anhängelast meines PKW´s schon ziemlich ausgereizt habe,
    und da würde diese EU-Verordnung 1230 aus 2012 schon sehr hilfreich sein!
    Immerhin wurde mir schon mal bestätigt, dass auf der Autobahn augenscheinlich nur im angekuppelten Zustand und nur unter den
    Rädern gemessen wird, aber es gibt ja auch noch andere Straßen…

  3. Die Sache ist ganz einfach, die gesamtlast den Wohnwagens ist gegeben im Fahrzeugbrief F1 und das gilt! Die Stützlast hat nur auswirkung auf das Zugfahrzeug weil diese dem dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
    So lange die Gesamtlast WW und Zugfahrzeug nicht überschritten wird ist dies kein Problem. Wenn aber das Zugfahrzeug vollgeladen wird 100 Prozent gemäss Zulassungsbriefund dann noch der WW angehängt wird wird ist das Zugfahrzeug um die Stützlast 70 – 100 kg überladen, dies auch wenn der Wohnwagen nicht voll geladen ist. Soweit die EU Regel! ist eigentlich klar oder?

  4. Wir werden im Sommer zum ersten mal mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren. Allerdings mache ich mir jetzt Sorgen ums Gewicht, da wir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben und hatten keine Angaben zum Leergewicht. Gut zu wissen, dass man dieses auch bei LKW-Waagen wiegen kann.

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